Suche

Infos zu Angeboten und Freizeiten

1. Allgemeines

Die Freizeiten, Fahrten und Seminare der Evangelischen Jugend der Propstei Vechelde werden im Sinne einer christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt sich dazu bereit, sich der Maßnahme ganz anzuschließen und sich in die Gemeinschaft einzubringen.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Den Maßnahmen des Trägers kann sich grundsätzlich jeder oder jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen angegeben sind. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des zeitlichen Einganges im Propsteijugendbüro berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag für Freizeiten, Fahrten und Seminar  ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt wurde. Bei Tagesaktionen o. Ähnliches erfolgt keine gesonderte schriftliche Bestätigung. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, die Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt wurden.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Abgabe der Anmeldung ist die angegebene Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit/Seminar/Fahrt auf das vom Träger angegebene Konto eingegangen sein. Bitte Namen des / der Teilnehmenden, Reisedatum und -ort bei der Zahlung vermerken. Bei Seminaren und Aktionen muss der Teilnahmebeitrag spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf dem Konto der Ev. Jugend eingegangen sein. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben werden. Nach Absprache können kleinere Beträge vor Ort bezahlt werden ( z. B. Kindertag ).

4. Rücktritt der/des Teiln., Umbuchung, Ersatzperson

Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Fahrt zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen (bei Minderjährigen mit Unterschrift eines/r Erziehungsberechtigten). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt der/die Teilnehmende zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen verlangen. Der Träger kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und 22. Tag vor Freizeitbeginn 33% des Freizeitpreises, zwischen dem 21. und 8. Tag vor der Freizeit 60 % des Reisepreises und zwischen dem 7. Tag und dem Beginn der Freizeit 100 % des Freizeitpreises. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem/der Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden beim Träger überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Tritt der/die Teilnehmende mehr als 42 Tage vor dem Reisebeginn zurück oder lässt er/sie sich mit der Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.

Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Rücktritt durch den Träger der Freizeit

Wird die festgelegte Mindestteilnehmendenzahl einer Freizeit nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis zu zwei Wochen vor Fahrtbeginn abzusagen. Bei Seminaren und Aktionen bis zu einer Woche vor Beginn. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten die Teilnehmenden in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Haftung

Der Träger haftet als Veranstalter der Maßnahmen für

die gewissenhafte Freizeitvorbereitung

die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistung entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und Zielortes. Soweit die Ortsüblichkeit nicht maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.

Der Träger haftet nicht für die Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitbeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an dieser Veranstaltung teilnimmt.

7. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Trägers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist  der Höhe nach  beschränkt  auf  den dreifachen  Freizeitpreis, soweit ein Schaden des/der Freizeitteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Träger für einen dem/der Freizeitteilnehmenden entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden des/der Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Trägers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichren Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Trägers beruhen. Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

8. Vorzeitiges Beenden der Freizeit durch den Träger

Der/die Teilnehmende/r verpflichtet sich, die von der Freizeitleitung aufgestellten Regelungen einzuhalten und sich in die Gemeinschaft einzufügen. Bei Zuwiderhandlungen oder starkem Fehlverhalten, durch das die Maßnahme maßgeblich gestört wird, behält sich der Träger vor, diese/n Teilnehmende/n auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Die Kosten, die durch eine evtl. Begleitperson für den/die Teilnehmende/n entstehen, sind ebenfalls von dieser/diesem zu tragen.

9. Zuschussbeantragung

Bei unseren Maßnahmen sind wir auf die Unterstützung durch Zuschüsse von kirchlichen und kommunalen Stellen, sowie vom Land Niedersachen angewiesen. Daher behalten wir uns vor, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und an zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche Stellen weiterzugeben. An unbefugte Dritte werden keine Daten weitergegeben.

Veröffentlichung von Fotos und/oder Videos im Gemeindebrief, Printmedien und im Internet

Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos und/oder Videos, die während der Angebote der Ev. Propsteijugend Vechelde entstehen und auf denen auch mein Kind zu sehen ist. Diese Fotos dürfen ohne weitere Nachfrage im Gemeindebrief, in Printmedien sowie auf den Internetseiten der Propsteijugend veröffentlicht werden. Die Auswahl der Bilder erfolgt sorgfältig und verantwortungsbewusst. Es wird darauf geachtet, dass keine Namen der abgebildeten Personen genannt werden.

Mir ist bewusst, dass digitale Bilder im Internet kopiert, weiterverbreitet oder verändert werden können, ohne dass die Propsteijugend darauf Einfluss hat. Auf eine Vergütung für die Nutzung dieser Bilder verzichte ich ausdrücklich.

Ich behalte mir jedoch das Recht vor, der weiteren Veröffentlichung der Bilder meines Kindes im Internet jederzeit zu widersprechen. Sollte ich von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird die Propsteijugend das betreffende Bild unverzüglich aus dem Bereich auf der Webseite oder anderen von ihr verantworteten Online-Plattformen entfernen. Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich (z.B. per E-Mail) bei der Propsteijugend eingereicht werden.

Ev. Propsteijugend Vechelde

Schulstraße 6

38159 Vechelde

Tel.: 05302 1012

Mail: ev-jugend.vechelde@lk-bs.de

Insta: @evjugend.vechelde

Evangelische Jugend steht für ein freundliches, weltoffenes und tolerantes Miteinander. Daher sind in der Ev. Jugend Rassismus, Sexismus, Homophobie und weitere Formen von Menschenfeindlichkeit nicht erwünscht.

Downloads

Hier kommst du zu den Downloads.