2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Maßnahmen des Trägers kann sich grundsätzlich jeder oder jede entsprechend der ausgeschriebenen Altersbeschränkung anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine weiteren
Teilnahmebeschränkungen angegeben sind. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des zeitlichen Einganges im Jugendzentrum Köchingen
berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag für Freizeiten und Seminare ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der Propsteijugend schriftlich bestätigt wurde. Bei allen anderen Maßnahmen erfolgt
keine gesonderte schriftliche Bestätigung. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren muss die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Anmeldungen können uns per Post oder Fax
zugeschickt werden, in den Briefkasten geworfen werden oder bei Teilnehmenden ab 18 Jahren auch per Email geschickt werden.
Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, die Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Abgabe der Anmeldung ist die angegebene Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit auf das vom Träger angegebene Konto eingegangen sein.
Bitte Namen des / der Teilnehmenden und den Namen der Maßnahme bei der Zahlung vermerken. Bei Seminaren und Aktionen muss der Teilnahmebeitrag spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung
auf dem Konto der Ev. Jugend eingegangen sein.
Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben werden.
4. Rücktritt der/des Teilnehmenden, Umbuchung, Ersatzperson
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Fahrt zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt der/die Teilnehmende zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung
für die getroffenen Reisevorbereitungen verlangen. Der Träger kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und 22. Tag vor
Freizeitbeginn 33% des Freizeitpreises, zwischen dem 21. und 8. Tag vor der Freizeit 60 % des Reisepreises und zwischen dem 7. Tag und dem Beginn der Freizeit 100 % des Freizeitpreises. Der
Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem/der Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden beim Träger überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale ist. Tritt der/die Teilnehmende mehr als 42 Tage vor dem Reisebeginn zurück oder lässt er/sie sich mit der Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson
vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.
Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.
Wird die festgelegte Mindestteilnahmezahl einer Freizeit nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis zu zwei Wochen vor Fahrtbeginn abzusagen. Bei Seminaren und Aktionen bis zu einer Woche vor Beginn. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten die Teilnehmenden in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Der Träger haftet als Veranstalter der Maßnahmen für:
Der Träger haftet nicht für die Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitbeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, auch dann nicht,
wenn die örtliche Freizeitleitung an dieser Veranstaltung teilnimmt.
Die Haftung des Trägers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Freizeitpreis, soweit ein Schaden des/der Freizeitteilnehmenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Träger für einen dem/der Freizeitteilnehmen-den entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträ-gers verantwortlich ist. Die Haftung des
Trägers ist be-schränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt
ist.
Der/die Teilnehmende/r verpflichtet sich, die von der Freizeit- oder Seminarleitung aufgestellten Regelungen einzuhalten und sich in die Gemeinschaft einzufügen. Bei Zuwiderhandlungen oder
starkem Fehlverhalten, durch das die Maßnahme maßgeblich gestört wird, behält sich der Träger vor, diese/n Teilnehmende/n auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Die Kosten, die durch eine
evtl. Begleitperson für den/die Teilnehmende/n entstehen, sind ebenfalls von dieser/diesem zu tragen.
Bei unseren Maßnahmen sind wir auf die Unterstützung durch Zuschüsse von kirchlichen und kommunalen Stellen, sowie vom Land Niedersachen angewiesen. Daher behalten wir uns vor, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und an zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche Stellen weiterzugeben. An unbefugte Dritte werden keine Daten weitergegeben.
10. Datenschutz
Die Propsteijugend Vechelde vernichtet nach Durchführung der Maßnahme alle personenbezogene Daten (z.B. Freizeitpässe), sofern nicht anders vom Gesetzgeber vorgegeben.
Die Teilnehmenden erklären sich bereit, dass Bilder von ihnen auf der Homepage der Propsteijugend veröffentlicht werden und/oder zu werbezwecken der Propsteijugend verwendet werden (z.B.
Jahresprogramm, Veranstaltungsplakate). Die Propsteijugend wiederrum stellt sicher, dass nur "anständige" Bilder verwendet werden, auf denen niemand belustigend zur Schau gestellt wird.